Ab sofort können Anträge auf Projektförderung bei der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Antragsfrist ist der 22.09.2026

Der Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Dresden stehen für das laufende Förderjahr 2026 noch Restmittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen können Förderanträge für kurzfristig umsetzbare Projekte einreichen, die das demokratische Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Projekte zu folgenden Themenbereichen:

  • Demokratie- und Menschenrechtsbildung
  • Beteiligung, Mitbestimmung und demokratische Selbstwirksamkeit
  • Prävention von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • Begegnung und Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Kulturen und Lebenswelten
  • Medienbildung sowie die Stärkung der Informations- und Nachrichtenkompetenz
  • Qualifizierung und Vernetzung von zivilgesellschaftlich Engagierten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Die beantragten Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026 in Dresden umgesetzt werden.

Pro Projekt kann eine Zuwendung von maximal 3.500 Euro gewährt werden. Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben gemäß dieser Förderrichtlinie. Dazu gehören insbesondere Teilnehmendenpauschalen zur Finanzierung anfallender Sachkosten sowie Honorarkostenpauschalen.

Wie und bis wann können Anträge eingereicht werden?

Projektanträge können ab sofort bis zum 22. September 2026 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft, eingereicht werden. Dafür müssen die erforderlichen Antragsformulare verwendet werden.

Zusätzlich sind die Anträge digital per E-Mail an demokratie@dresden.de zu senden.

Das Antragsformular, die Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage der Partnerschaft für Demokratie Dresden unter:

demokratie-dresden.de/foerderung/projektfoerderung

Da nur begrenzt Restmittel zur Verfügung stehen, werden förderfähige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.

Beratung vor der Antragstellung

Vor der Antragstellung wird empfohlen, zeitnah ein Beratungsgespräch mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft zu vereinbaren. Sie erreichen die Fachstelle per E-Mail unter fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de oder telefonisch unter 0351 20298382.

Wenn Sie erstmals Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beantragen, ist eine vorherige Beratung verpflichtend.

Wichtige Hinweise

Die Fördermittel werden per Zuwendungsbescheid bewilligt und weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel bereitgestellt werden und tatsächlich zur Verfügung stehen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Auch aus der Antragstellung selbst kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.