Ab sofort können Anträge auf Projektförderung bei der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Antragsfrist ist der 15.04.2026.
Die Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Dresden unterstützt auch in diesem Jahr aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Projekte zur Stärkung von Demokratie, gleichberechtigter Teilhabe, gesellschaftlichem Zusammenhalt und einem respektvollen Miteinander. Insgesamt stehen für die Förderung 85.000,00 Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Der Förderaufruf zielt auf innovative Maßnahmen zur Demokratiestärkung ab, die sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie zivilgesellschaftlich Engagierte richten oder demokratieskeptische Menschen andressieren.
Förderfähig sind nur Projekte, deren Inhalte den streng umrissenen Themenfeldern des Programms „Demokratie leben!“ entsprechen und die zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen:
- Erleben demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld durch teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate;
- Aktivierung und Befähigung zur Wahrnehmung von Beteiligungschancen, insbesondere auch von marginalisierten Gruppen sowie von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen;
- Förderung der Demokratiekompetenz und Schaffen von Lern- und Erfahrungsräumen, die das Vertrauen in demokratische Prozesse und Institutionen unterstützen, einschließlich der Stärkung von Medienkompetenz;
- Ansprache und Einbindung demokratieskeptischer Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Formate, die Begegnung, Austausch und Dialog ermöglichen und/oder hierzu historische, demokratiegeschichtlich relevante Daten und Jahrestage aufgreifen;
- Befähigung zur demokratischen Konfliktbearbeitung sowie Dialog- und Kommunikationskultur;
- Demokratiebildung in der Arbeitswelt und in Unternehmen.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen im Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026 in Dresden umgesetzt werden.
Projektanträge sind ab sofort bis zum 15. April 2026 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft einzureichen. Anträge sind zudem digital an demokratie@dresden.de zu schicken. Das Antragsformular, die Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Verfahren könnt ihr hier herunterladen.
Beratung
Es wird dringend empfohlen, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit uns wahrzunehmen. Sie erreichen uns unter fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de oder 0351-20298382. Bei erstmaliger Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des o. g. Programms ist diese Beratung verpflichtend.
Wie geht es danach weiter?
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch das Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Nur Anträge, die die Vorgaben dieses Aufrufes und der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich-fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Bündnisses, die eine Förderempfehlung aussprechen. Anschließend werden die zur Förderung empfohlenen Projekte inhaltlich durch die Regiestelle des fördermittelgebenden Bundesprogramms geprüft, deren Zustimmung für eine Förderung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund dieser veränderter Fördermodalitäten des Bundesprogramms eine längere Wartezeit zwischen Antragseinreichung und Bewilligung bzw. Projektbeginn einzuplanen ist.
Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung bzw. der tatsächlichen Verfügbarkeit der Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann aus der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.
